Geerbtes Haus verkaufen
Ratgeber zum Verkauf einer Nachlassimmobilie
Inhaltverzeichnis
Ratgeber zum Verkauf einer Nachlassimmobilie
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Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus geerbt, stehen Ihnen verschiedene Optionen offen, wie Sie damit weiter verfahren können. Sofern Sie das Erbe annehmen, können Sie die Immobilie selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen. Ein geerbtes Haus zu veräußern, verspricht finanziell wohl den größten Gewinn. Dafür müssen jedoch die Voraussetzungen stimmen. Damit Sie Ihre Pläne erfolgreich umsetzen können, erklären wir Ihnen, worauf Sie beim Verkauf eines geerbten Hauses achten sollten.
Kosten, Unterlagen, Fristen, Steuern – ein geerbtes Haus zu verkaufen, ist mit so manchen Verpflichtungen verbunden. Bevor Sie Ihre Entscheidung fällen, sollten Sie sich also gründlich informieren und die Vor- und Nachteile des Hausverkaufs aus einem Erbe individuell abwägen. Am Anfang steht dabei die Frage, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Für diese Entscheidung haben Sie sechs Wochen Zeit. Daher sollten Sie auch innerhalb dieser Frist entscheiden, ob Sie das geerbte Haus verkaufen wollen oder nicht.
Vor allem der aktuelle Verkehrswert der Immobilie kann dabei auschlaggebend sein. Schließlich verrät dieser, wieviel das geerbte Haus tatsächlich wert ist und ob sich der Verkauf der Immobilie lohnen könnte. Demnach sollten Sie sich vorab unbedingt von einem Sachverständigen ein Wertgutachten erstellen lassen. Nehmen Sie das Erbe an, müssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Dieses Dokument weist Sie offiziell als Erben aus und berechtigt Sie, das geerbte Haus zu verkaufen.
Ob oder wie lukrativ es tatsächlich ist, ein geerbtes Haus zu verkaufen, wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Vor allem Kosten, die als Steuern beim Erbe sowie beim Verkauf des geerbten Hauses anfallen können, spielen eine entscheidende Rolle. Zu diesen gehören sowohl die Erbschaftssteuer als auch die Spekulationssteuer. Je nachdem, ob bzw. in welcher Höhe diese zu zahlen sind, können Steuern den Gewinn beim Verkauf des geerbten Hauses schmälern. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und individuell. Vorab liefern wir Ihnen einige wichtige Infos zur Spekulations- und Erbschaftssteuer bei Nachlassimmobilien.
Egal, ob Wohnung oder Haus – für geerbte Immobilien können Erbschaftssteuern erhoben werden. Wie hoch diese genau sind, hängt zum einen vom Wert der Immobilie, zum anderen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Verstorbenen und Erben ab. So hat der Staat Freibeträge festgesetzt, die nicht versteuert werden müssen. Dabei gilt die Regel: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag. So liegt er bei Eheleuten bei 500.000 Euro, wohingegen er bei Kindern auf 400.000 Euro begrenzt ist.
Bewegt sich der geschätzte Verkaufswert des Hauses innerhalb dieses Freibetrags, müssen Sie demnach keine Erbschaftssteuer zahlen. Wird die Grenze überschritten, profitieren Sie wiederum von einem nahen Verwandtschaftsgrad. Denn je enger man verwandt ist, desto geringer ist die Erbschaftssteuer. Außerdem muss nur der Restwert versteuert werden, der entsteht, wenn der Freibetrag vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen wird.
Ob oder wie lukrativ es tatsächlich ist, ein geerbtes Haus zu verkaufen, wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Vor allem Kosten, die als Steuern beim Erbe sowie beim Verkauf des geerbten Hauses anfallen können, spielen eine entscheidende Rolle. Zu diesen gehören sowohl die Erbschaftssteuer als auch die Spekulationssteuer. Je nachdem, ob bzw. in welcher Höhe diese zu zahlen sind, können Steuern den Gewinn beim Verkauf des geerbten Hauses schmälern. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und individuell. Vorab liefern wir Ihnen einige wichtige Infos zur Spekulations- und Erbschaftssteuer bei Nachlassimmobilien.
Egal, ob Wohnung oder Haus – für geerbte Immobilien können Erbschaftssteuern erhoben werden. Wie hoch diese genau sind, hängt zum einen vom Wert der Immobilie, zum anderen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Verstorbenen und Erben ab. So hat der Staat Freibeträge festgesetzt, die nicht versteuert werden müssen. Dabei gilt die Regel: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag. So liegt er bei Eheleuten bei 500.000 Euro, wohingegen er bei Kindern auf 400.000 Euro begrenzt ist.
Bewegt sich der geschätzte Verkaufswert des Hauses innerhalb dieses Freibetrags, müssen Sie demnach keine Erbschaftssteuer zahlen. Wird die Grenze überschritten, profitieren Sie wiederum von einem nahen Verwandtschaftsgrad. Denn je enger man verwandt ist, desto geringer ist die Erbschaftssteuer. Außerdem muss nur der Restwert versteuert werden, der entsteht, wenn der Freibetrag vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen wird.
Den Verkauf einer Nachlassimmobilie möchten Erben oftmals so schnell wie möglich abwickeln. Infolgedessen stellen sich viele der neuen Immobilienbesitzer die Frage: Kann ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen? Dies lässt sich nur mit einem Jein beantworten. Zwar können Sie prinzipiell das geerbte Haus sofort verkaufen, allerdings muss die Eintragung ins Grundbuch bereits stattgefunden haben. Diese weist Sie offiziell als neuen Eigentümer der Immobilie aus und gibt Ihnen somit das Recht das geerbte Haus zu verkaufen. Alle weiteren Details hierzu erklären wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Unter bestimmten Umständen darf ein geerbtes Haus nicht verkauft werden. Beispielsweise, wenn dies im Testament ausdrücklich vorgeschrieben ist, also der Immobilienverkauf dem Willen des Verstorbenen widersprechen würde. Genauso kann eine Erbengemeinschaft den Verkauf eines geerbten Hauses verhindern. Nämlich dann, wenn eine Partei dem Hausverkauf nicht zustimmt. In diesem Fall muss eine andere Lösung gefunden werden. Auch wenn die Immobilie dem Denkmalschutz unterliegt oder ein Vorkaufsrecht besteht, kann es sein, dass das geerbte Haus nicht verkauft werden darf.
Ob oder wie lukrativ es tatsächlich ist, ein geerbtes Haus zu verkaufen, wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Vor allem Kosten, die als Steuern beim Erbe sowie beim Verkauf des geerbten Hauses anfallen können, spielen eine entscheidende Rolle. Zu diesen gehören sowohl die Erbschaftssteuer als auch die Spekulationssteuer. Je nachdem, ob bzw. in welcher Höhe diese zu zahlen sind, können Steuern den Gewinn beim Verkauf des geerbten Hauses schmälern. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und individuell. Vorab liefern wir Ihnen einige wichtige Infos zur Spekulations- und Erbschaftssteuer bei Nachlassimmobilien.
Egal, ob Wohnung oder Haus – für geerbte Immobilien können Erbschaftssteuern erhoben werden. Wie hoch diese genau sind, hängt zum einen vom Wert der Immobilie, zum anderen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Verstorbenen und Erben ab. So hat der Staat Freibeträge festgesetzt, die nicht versteuert werden müssen. Dabei gilt die Regel: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag. So liegt er bei Eheleuten bei 500.000 Euro, wohingegen er bei Kindern auf 400.000 Euro begrenzt ist.
Bewegt sich der geschätzte Verkaufswert des Hauses innerhalb dieses Freibetrags, müssen Sie demnach keine Erbschaftssteuer zahlen. Wird die Grenze überschritten, profitieren Sie wiederum von einem nahen Verwandtschaftsgrad. Denn je enger man verwandt ist, desto geringer ist die Erbschaftssteuer. Außerdem muss nur der Restwert versteuert werden, der entsteht, wenn der Freibetrag vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen wird.
Den Verkauf einer Nachlassimmobilie möchten Erben oftmals so schnell wie möglich abwickeln. Infolgedessen stellen sich viele der neuen Immobilienbesitzer die Frage: Kann ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen? Dies lässt sich nur mit einem Jein beantworten. Zwar können Sie prinzipiell das geerbte Haus sofort verkaufen, allerdings muss die Eintragung ins Grundbuch bereits stattgefunden haben. Diese weist Sie offiziell als neuen Eigentümer der Immobilie aus und gibt Ihnen somit das Recht das geerbte Haus zu verkaufen. Alle weiteren Details hierzu erklären wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Unter bestimmten Umständen darf ein geerbtes Haus nicht verkauft werden. Beispielsweise, wenn dies im Testament ausdrücklich vorgeschrieben ist, also der Immobilienverkauf dem Willen des Verstorbenen widersprechen würde. Genauso kann eine Erbengemeinschaft den Verkauf eines geerbten Hauses verhindern. Nämlich dann, wenn eine Partei dem Hausverkauf nicht zustimmt. In diesem Fall muss eine andere Lösung gefunden werden. Auch wenn die Immobilie dem Denkmalschutz unterliegt oder ein Vorkaufsrecht besteht, kann es sein, dass das geerbte Haus nicht verkauft werden darf.
Johannes König
Lara König