Geerbtes Haus verkaufen – alle Infos auf einen Blick:

Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus geerbt, stehen Ihnen verschiedene Optionen offen, wie Sie damit weiter verfahren können. Sofern Sie das Erbe annehmen, können Sie die Immobilie selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen. Ein geerbtes Haus zu veräußern, verspricht finanziell wohl den größten Gewinn. Dafür müssen jedoch die Voraussetzungen stimmen. Damit Sie Ihre Pläne erfolgreich umsetzen können, erklären wir Ihnen, worauf Sie beim Verkauf eines geerbten Hauses achten sollten.

  • Annahme des Erbes ist Voraussetzung
  • Erstellung eines Wertgutachtens zur Wertschätzung empfohlen
  • Grundbucheintragung muss abgeschlossen sein
  • Erbschafts- und Spekulationssteuer berücksichtigen
  • Erbengemeinschaft muss dem Verkauf zustimmen
  • schnelle, komfortable und rechtlich sichere Abwicklung mit einem Makler

Geerbtes Haus verkaufen – worauf muss man achten?

Kosten, Unterlagen, Fristen, Steuern – ein geerbtes Haus zu verkaufen, ist mit so manchen Verpflichtungen verbunden. Bevor Sie Ihre Entscheidung fällen, sollten Sie sich also gründlich informieren und die Vor- und Nachteile des Hausverkaufs aus einem Erbe individuell abwägen. Am Anfang steht dabei die Frage, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Für diese Entscheidung haben Sie sechs Wochen Zeit. Daher sollten Sie auch innerhalb dieser Frist entscheiden, ob Sie das geerbte Haus verkaufen wollen oder nicht.

Tipp: Testament sorgt für Klarheit

Ein klar formuliertes Testament kann bereits zu Lebzeiten dafür sorgen, dass im Erbfall festgelegt ist, wer Haus oder Wohnung erhält. Dies verhindert Streitigkeiten unter den Erben und kann den gesamten Ablauf – etwa die Eintragung ins Grundbuch – erheblich beschleunigen. Mehr über das richtige Vorgehen bei Immobilien im Testament lesen Sie in unserem Ratgeber „Testament und Immobilie“.

Vor allem der aktuelle Verkehrswert der Immobilie kann dabei auschlaggebend sein. Schließlich verrät dieser, wieviel das geerbte Haus tatsächlich wert ist und ob sich der Verkauf der Immobilie lohnen könnte. Demnach sollten Sie sich vorab unbedingt von einem Sachverständigen ein Wertgutachten erstellen lassen. Nehmen Sie das Erbe an, müssen Sie beim Nachlassgericht einen Erbschein beantragen. Dieses Dokument weist Sie offiziell als Erben aus und berechtigt Sie, das geerbte Haus zu verkaufen.

Geerbtes Haus

Erbschein – Ihr Nachweis als Eigentümer

Der Erbschein ist in den meisten Fällen Voraussetzung für die Umschreibung des Grundbuchs und einen rechtskräftigen Verkauf. Ausnahme: Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann der Erbschein manchmal entfallen. Wie Sie den Erbschein beantragen und welche Unterlagen Sie benötigen, zeigen wir im Spezialbeitrag zum Thema Erbschein und Immobilie.

Geerbtes Haus verkaufen: Steuern einkalkulieren

Ob oder wie lukrativ es tatsächlich ist, ein geerbtes Haus zu verkaufen, wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Vor allem Kosten, die als Steuern beim Erbe sowie beim Verkauf des geerbten Hauses anfallen können, spielen eine entscheidende Rolle. Zu diesen gehören sowohl die Erbschaftssteuer als auch die Spekulationssteuer. Je nachdem, ob bzw. in welcher Höhe diese zu zahlen sind, können Steuern den Gewinn beim Verkauf des geerbten Hauses schmälern. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich und individuell. Vorab liefern wir Ihnen einige wichtige Infos zur Spekulations- und Erbschaftssteuer bei Nachlassimmobilien.

Erbschaftsteuer: Beim Hausverkauf unterschiedlich hoch

Egal, ob Wohnung oder Haus – für geerbte Immobilien können Erbschaftssteuern erhoben werden. Wie hoch diese genau sind, hängt zum einen vom Wert der Immobilie, zum anderen vom Verwandtschaftsgrad zwischen Verstorbenen und Erben ab. So hat der Staat Freibeträge festgesetzt, die nicht versteuert werden müssen. Dabei gilt die Regel: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag. So liegt er bei Eheleuten bei 500.000 Euro, wohingegen er bei Kindern auf 400.000 Euro begrenzt ist.

Bewegt sich der geschätzte Verkaufswert des Hauses innerhalb dieses Freibetrags, müssen Sie demnach keine Erbschaftssteuer zahlen. Wird die Grenze überschritten, profitieren Sie wiederum von einem nahen Verwandtschaftsgrad. Denn je enger man verwandt ist, desto geringer ist die Erbschaftssteuer. Außerdem muss nur der Restwert versteuert werden, der entsteht, wenn der Freibetrag vom Verkehrswert der Immobilie abgezogen wird.

Spekulationssteuer: Fällig innerhalb der Zehnjahresfrist

Neben der Erbschaftssteuer kann das geerbte Haus beim Verkauf mit der Spekulationssteuer belastet werden – diese geht auf den Erben über. Sie wird immer dann fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von 10Jahren nach dem Kauf wieder veräußert werden soll. Ausnahme: Die Immobilie wurde im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt. Im Falle einer Vermietung muss das Haus mindestens 10Jahre gehalten werden, ehe ein Verkauf ohne Spekulationssteuer stattfinden kann. Die Höhe der Spekulationssteuer entspricht beim Verkauf eines geerbten Hauses dem eigenen Einkommenssteuersatz und wird nur für den Gewinn berechnet.

Sonderfall: Erbengemeinschaft

Ein geerbtes Haus zu verkaufen, das einer Erbengemeinschaft gehört, kann mitunter eine komplizierte Angelegenheit sein. Denn während Sie als Alleinerbe selbst entscheiden können, ob Sie das geerbte Haus verkaufen oder nicht, müssen Sie sich bei einer Erbengemeinschaft mit den anderen Parteien abstimmen und eine Einigung finden.

Erbengemeinschaft: Alle müssen einverstanden sein!

In der Praxis müssen alle Erben einer Erbengemeinschaft dem Verkauf zustimmen. Kommt es zu Streit, kann dies den Verkaufsprozess erheblich verzögern. Nicht selten müssen einzelne Miterben ausgezahlt werden oder es droht im Streitfall sogar eine Teilungsversteigerung. Im Detail, wie Sie Konflikte umgehen, die Einigung erreichen und was im Streitfall zu tun ist, erfahren Sie in unserem umfangreichen Ratgeber zur Erbengemeinschaft und Hausverkauf.

Auch hier ist das Wertgutachten der Immobilie entscheidend. Schließlich gilt es zu bedenken, dass der Verkaufserlös gleichmäßig unter den Miterben aufgeteilt werden muss. Möchten Sie das Haus nicht verkaufen, sondern selbst bewohnen, müssen Sie die Miterben gegebenenfalls auszahlen.

Wann darf ein geerbtes Haus nicht verkauft werden?

Unter bestimmten Umständen darf ein geerbtes Haus nicht verkauft werden. Beispielsweise, wenn dies im Testament ausdrücklich vorgeschrieben ist, also der Immobilienverkauf dem Willen des Verstorbenen widersprechen würde.

Testamentsklauseln und Immobilienverkauf

Prüfen Sie genau, ob das Testament bestimmte Vorgaben zu Verkauf oder Nutzung der Immobilie enthält. Ein Veräußerungsverbot oder lebenslanges Wohnrecht kann den Verkauf vorübergehend unmöglich machen. Im Zweifel beraten Rechtsanwälte und Notare, wie weiter vorzugehen ist.

Genauso kann eine Erbengemeinschaft den Verkauf eines geerbten Hauses verhindern. Nämlich dann, wenn eine Partei dem Hausverkauf nicht zustimmt. In diesem Fall muss eine andere Lösung gefunden werden. Auch wenn die Immobilie dem Denkmalschutz unterliegt oder ein Vorkaufsrecht besteht, kann es sein, dass das geerbte Haus nicht verkauft werden darf.

Geerbtes Haus verkaufen
Praxisfall: Unklare Erbanteile – Doppelhaushälfte in Weimar-EhringsdorfAusgangssituation: Familie H. erbte eine Doppelhaushälfte, doch nicht alle Erbscheine lagen vor und die Anteile der Erben waren unklar.

Unsere Lösung: Wir koordinierten die Beschaffung aller Erbscheine, klärten die Eigentumsverhältnisse und setzten gemeinsam mit dem Notar den passenden Kaufvertragsentwurf auf.

Ihr Vorteil: Rechtssichere Verkaufsabwicklung auch bei komplexen Erbengemeinschaften.

Geerbtes Haus sofort verkaufen – geht das?

Den Verkauf einer Nachlassimmobilie möchten Erben oftmals so schnell wie möglich abwickeln. Infolgedessen stellen sich viele der neuen Immobilienbesitzer die Frage: Kann ich ein geerbtes Haus sofort verkaufen? Dies lässt sich nur mit einem Jein beantworten. Zwar können Sie prinzipiell das geerbte Haus sofort verkaufen, allerdings muss die Eintragung ins Grundbuch bereits stattgefunden haben. Diese weist Sie offiziell als neuen Eigentümer der Immobilie aus und gibt Ihnen somit das Recht das geerbte Haus zu verkaufen. Alle weiteren Details hierzu erklären wir Ihnen gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Unser Service für Sie:

Wir unterstützen Sie nicht nur beim Verkauf, sondern auch beim Einholen von Wertgutachten, dem Erbschein-Antrag und vermitteln bei Bedarf rechtliche oder steuerliche Beratung. Damit wird Ihr Hausverkauf aus der Erbschaft so angenehm und sicher wie möglich.

Was Kunden über uns sagen

Königzuhaus Immobilien GmbH place picture
5.0
Basierend auf 53 Bewertungen
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Svea Halvorsen profile picture
Svea Halvorsen
09:48 15 Feb 26
Die Verwaltung unseres Mehrfamilienhauses war immer zuverlässig erreichbar und hat Anliegen der Eigentümergemeinschaft zeitnah bearbeitet. So stelle ich mir WEG-Verwaltung vor!
Lara Wirth profile picture
Lara Wirth
22:30 03 Feb 26
Ich hatte erst Bedenken, meine Hausverwaltung zu wechseln, aber diese Agentur hat mich vollkommen überzeugt. Professionelle, digitale Prozesse und ein sympathischer Ansprechpartner – sehr zu empfehlen.
Silke Furch profile picture
Silke Furch
13:25 30 Jan 26
Schon nach kurzer Zeit wurde ich auf passende Immobilien aufmerksam gemacht. Die persönliche Beratung war sehr angenehm und zielführend. Hier fühlt man sich als Kunde wirklich gesehen und gut aufgehoben.
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Leila Burmann
12:00 26 Jan 26
Sehr kompetentes Team, das mich beim Verkauf meiner Wohnung hervorragend beraten und betreut hat. Vom ersten Gespräch bis zum erfolgreichen Vertragsabschluss lief alles reibungslos und transparent. Immer wieder gern!
Bergjogger 2019 profile picture
Bergjogger 2019
12:14 13 Jan 26
Liebes Team KönigzuHaus,

vor drei Jahren habe ich eine vertrauenswürdige
Immobilienfirma in Jena, Weimar, Erfurt und Umgebung gesucht und in Ihnen gefunden.
Sie arbeiten absolut professionell. Was zeichnet Sie aus?
* perfekte und nachvollziehbare Dokumentation aller Absprachen, Vereinbarungen und Änderungen
* klarer Fokus auf Zahlen, Daten, Fakten auch in emotional schwierigen Situationen
* Kenntnis und Anwendung der Gesetze und verbindlichen Regeln
* strukturierte Führung durch den notwendigen Dokumentenjungel
* Geduld dem Verkäufer gegenüber und trotzdem die notwendige Unterstützung um den zeitlichen Rahmen einhalten zu können.
* Service auch nach der Überweisung der Maklergebühr.

Dieses Wissen beruht auf dem erfolgreichen Verkauf von zwei Wohnungen. Sie gaben am Beginn des Verkaufes ein Versprechen und Sie haben es immer gehalten.

Der einzige Wermutstropfen auf meiner Seite ist, dass ich nie die Gelegenheit hatte, Sie persönlich kennenzulernen, um mit einem festen Handschlag meinen Dank auszudrücken.
Karin Lange profile picture
Karin Lange
10:01 13 Jan 26
Wir sind mit der Zusammenarbeit rundum zufrieden. Der Makler hat uns beim Verkauf unserer Wohnung in Weimar äußerst kompetent, engagiert und zuverlässig begleitet. Von der realistischen Wertermittlung über die professionelle Vermarktung bis hin zur finalen Abwicklung lief alles transparent und reibungslos. Besonders hervorzuheben sind die hervorragende Kommunikation, die schnelle Erreichbarkeit und das sichere Gespür für den lokalen Immobilienmarkt in Weimar. Wir fühlten uns jederzeit bestens beraten und würden den Makler uneingeschränkt weiterempfehlen.
Monchichi Stofftier profile picture
Monchichi Stofftier
19:32 03 Dec 25
Liebes Team König
Im Mai 2024 kennengelernt und nun mit vielen Höhen und Tiefen, Gesprächen und Telefonaten einen notariellen Abschluss geschafft.
Wir sind sehr zufrieden mit der professionellen Abwicklung.
Immer freundlich und kompetent.
Wir danken Ihnen und Ihrem Team
Dorit Schnürpel profile picture
Dorit Schnürpel
05:47 30 Nov 25
Es hat einfach gepasst, von Anfang an . Ich hab mich sehr gut aufgehoben gefühlt . Von der Beratung bis zum Notarthermin waren sie , die Königs immer da, wenn es Fragen gab . Wie eine Familie und ich gehörte dazu . Da sag mir doch einer, man braucht keinen Makler . Diese Kosten kannste dir sparen . NEIN, kannst du nicht . Bin froh , Königzuhaus an meiner Seite gehabt zu haben . Sie sind jeden Euro wert . Vielen Dank für alles, macht weiter so . Viel Erfolg weiterhin, wünsche ich Ihnen. Passen Sie gut auf sich auf . Liebe Grüsse aus Bad Kösen . Dorit Schnürpel, Franziska und Christian
Sabine Müller-Russe profile picture
Sabine Müller-Russe
14:06 17 Jun 25
Wir haben mit dem Team von Königzuhaus und insbesondere mit Frau König eine 5 Sterne Erfahrung gemacht und sind rundum zufrieden mit der professionellen und individuellen Beratung und Begleitung im erfolgreichen Verkaufsprozess von 2 Immobilien. Bei jedem Schritt haben wir uns gut aufgehoben und verbindlich unterstützt gefühlt. Auf Königzuhaus ist Verlass und die familiäre Atmosphäre und Freundlichkeit gibt jederzeit ein gutes Gefühl. Vielen herzlichen Dank und 100% Weiterempfehlung!

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Johannes König

Lara König