DAS ERFOLGSPRINZIP
Es gilt sowohl für Mietverhältnisse als auch für Verkäufe von Immobilien. Das Erfolgsprinzip besagt, dass eine Provision nur dann an den Makler ausgezahlt wird, wenn die Vermittlung einer Immobilie erfolgreich war, sprich: wenn die Unterzeichnung eines Mietvertrages oder bei Verkäufen die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar erfolgt ist. In seltenen Fällen wird in Maklerverträgen noch eine Aufwandsentschädigung vereinbart, die auch bei nicht erfolgreicher Vermittlung bezahlt wird. Des Weiteren gilt das Neutralitätsprinzip: Agiert ein Makler als Doppelmakler, indem er mit beiden Parteien, die er zusammenführen möchte, Verträge schließt und Provisionsvereinbarungen trifft, ist die Gleichbehandlung beider Seiten wichtig.
Außerdem ist die Entscheidungsfreiheit ein weiteres wichtiges Prinzip der Immobilienbranche. Es sorgt dafür, dass Sie als Auftraggeber eines Maklers nicht zur Annahme der Leistung verpflichtet sind. Vielmehr können Sie jederzeit von Ihrer Absicht zurücktreten, Ihre Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen.