Immobilienwelt erklärt

Die wichtigsten Begriffe und Fakten
aus der Immobilienwelt einfach erklärt.

Inhalt

01 – Unter die Lupe genommen: Der Makler.
Vom Erfolgsprinzip bis hin zum Geldwäschegesetz.

02 – Unter die Lupe genommen: Die Immobilie.
Vom Grundbuch bis zum Kaufvertrag einer Immobilie.

Ratgeber Immobilienwelt

UNTER DIE LUPE GENOMMEN: DER MAKLER.

Wenn Immobilien die Eigentümer wechseln, sind oft auch Immobilienmakler involviert. In der Welt der Immobilien sind sie zu Hause. Und das bedeutet für Makler, bestimmte Aufgaben zu erfüllen, Rechte zu kennen und Pichten nachzukommen.

Immobilienwelt

DEFINITION: MAKLER

Schon im Altertum kannte man Makler. Damit gehört der Beruf des Maklers zu den ältesten gewerblichen Tätigkeiten.

Ein Immobilienmakler ist demnach jemand, der die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen ermöglicht: Er bringt Eigentümer und Interessenten, Verkäufer und Käufer, Vermieter und Mieter, Angebot und Nachfrage zusammen. Das Arbeitsumfeld ist der Immobilienmarkt in all seinen Formen und Farben. Für die Vermittlung einer Immobilie erhält der Immobilienmakler ein Honorar in Form einer Courtage, auch Maklerprovision genannt.

DIE MAKLERPROVISION

Bei der Vermietung von Immobilien ist die Aufteilung der Provision seit Längerem durch das Bestellerprinzip definiert. Hier ist es gängig, dass der Auftraggeber des Maklers diesen auch für seine Leistung entlohnt.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juni 2020 das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ abschließend gebilligt. Am 23. Dezember 2020 ist dieses neue Gesetz in Kraft getreten. Nun gilt: Anders als bei der Vermietung muss die Vertragspartei, die den Makler beauftragt hat nicht die komplette Provision übernehmen, vielmehr ist hiermit die Deckelung der Provisionszahlung geregelt. Der Auftraggeber muss mindestens 50 Prozent der Maklerprovision übernehmen. So wird in der Praxis sowohl die Provision zu 100 Prozent von dem Verkäufer bezahlt (=Innenprovision) als auch eine Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer praktiziert (bis zu einer 50:50-Teilung).

DAS ERFOLGSPRINZIP

Es gilt sowohl für Mietverhältnisse als auch für Verkäufe von Immobilien. Das Erfolgsprinzip besagt, dass eine Provision nur dann an den Makler ausgezahlt wird, wenn die Vermittlung einer Immobilie erfolgreich war, sprich: wenn die Unterzeichnung eines Mietvertrages oder bei Verkäufen die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar erfolgt ist. In seltenen Fällen wird in Maklerverträgen noch eine Aufwandsentschädigung vereinbart, die auch bei nicht erfolgreicher Vermittlung bezahlt wird. Des Weiteren gilt das Neutralitätsprinzip: Agiert ein Makler als Doppelmakler, indem er mit beiden Parteien, die er zusammenführen möchte, Verträge schließt und Provisionsvereinbarungen trifft, ist die Gleichbehandlung beider Seiten wichtig.

Außerdem ist die Entscheidungsfreiheit ein weiteres wichtiges Prinzip der Immobilienbranche. Es sorgt dafür, dass Sie als Auftraggeber eines Maklers nicht zur Annahme der Leistung verpflichtet sind. Vielmehr können Sie jederzeit von Ihrer Absicht zurücktreten, Ihre Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen.

Hinweis

Selbstverständlich möchten wir Ihnen unser Wissen gerne zur Verfügung stellen. Sie können den vollständigen Ratgeber mit allen Details hier sofort kostenlos herunterladen.