Maklerprovision: Wichtiges zur Vermittlungsgebühr bei Immobiliengeschäften
Ratgeber zur Vermittlungsgebühr bei Immobiliengeschäften
Ratgeber zur Vermittlungsgebühr bei Immobiliengeschäften
Ob Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien – die Maklerprovision gehört bei vielen Immobiliengeschäften dazu. Denn für die erfolgreiche Vermittlung der Immobilie müssen die Makler finanziell entlohnt werden. Doch wer zahlt die Maklerprovision? Wie hoch ist sie? Und wann genau ist sie fällig? All dies und was Sie sonst über die Maklerprovision als Privatperson wissen sollten, erfahren Sie nachfolgend.
Zwar gelten bei Immobilienkäufen und -verkäufen andere Regelungen als für die Maklerprovision bei Vermietung, hinsichtlich der Maklervertrags gilt jedoch immer dieselbe Devise: Ein Maklervertrag sollte immer obligatorisch sein. Schließlich weist dieser nicht nur die Höhe der Maklercourtage aus, sondern regelt auch, wer diese wann genau zahlen muss. So können sich alle Parteien absichern und die Vereinbarungen rund um die Maklercourtage schriftlich dokumentieren. Es bleiben keine Unklarheiten offen. Wichtig: Damit der Vertrag auch vor dem Gesetz Gültigkeit hat, muss dieser in schriftlicher Form vorliegen.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf bzw. Verkauf eines Hauses? Diese Frage wird im sogenannten „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ beantwortet. Dieses gilt jedoch ausschließlich für Immobilien, die privat bzw. als Wohneigentum genutzt werden. Baugrundstücke und Gewerbeimmobilien sind von dieser Regelung ausgenommen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf privat genutzte Immobilien und die Maklerprovision.
Üblicherweise bestellen die Verkäufer eines Hauses einen Makler, um diese Aufgabe abzuwickeln. Bis vor einigen Jahren konnten sie die Kosten für den Makler, also die Maklerprovision beliebig auf den Käufer abwälzen. Seit Ende 2020 müssen Privatpersonen als Käufer beim Kauf einer Wohnimmobilie nur noch maximal 50 % der Maklercourtage übernehmen. Den Rest muss die Verkäuferseite zahlen. Bedeutet im Umkehrschluss: Die Maklerprovision beim Hauskauf ist für den Käufer limitiert. Meist wird sie fair nach dem 50:50-Prinzip aufgeteilt. In einigen Fällen übernimmt der Verkäufer die Kosten für den Makler sogar komplett. Dann können Sie den Immobilienkauf provisionsfrei abwickeln.
Wird eine Wohnimmobilie verkauft, variiert die Höhe der Maklerprovision je nach Bundesland. So gibt es regionale Unterschiede, was die Maklercourtage betrifft. Dabei beläuft sie sich (orts-)üblicherweise auf vier bis sechs Prozent des Kaufpreises zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Um sich einen genauen Überblick zu verschaffen, hilft unsere Tabelle zur Netto-Maklerprovision in den Bundesländern.
Bundesland | Maklerprovision inklusive 19 % MwSt. |
Baden-Württemberg | 7,14 % |
Bayern | 7,14 % |
Berlin | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % |
Niedersachsen | 4,76 % – 7,14 % (je nach Region) |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % |
Saarland | 7,14 % |
Sachsen | 7,14 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % |
Thüringen | 7,14 % |
Wie anhand der Tabelle zu entnehmen ist, hat sich in den meisten Regionen ein Satz von rund 7 % als Maklercourtage inklusive MwSt. durchgesetzt. Da sich die Kosten jedoch am ortsüblichen Preisniveau orientieren, fällt die Maklercourtage in ländlichen Regionen tendenziell niedriger aus als in Großstädten. Das Gesetz zur Provisionsaufteilung ist verbindlich: Verkäufer und Käufer teilen die Maklerkosten untereinander auf.
Anders als bei Kaufgeschäften gilt bei Immobilien, die zur Vermietung stehen, für die Maklerprovision das Bestellerprinzip. Was das bedeutet, ist ganz einfach: Wer den Makler beauftragt, muss dessen Honorar vollständig übernehmen. Wieviel genau die Vermittlung kostet, wird in einem Maklervertrag festgehalten. Grundsätzlich ist die Höhe der Maklerprovision jedoch auf maximal zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer limitiert.
Da bei Mietobjekten meist die Verkäuferseite den Makler bestellt, fällt das Bestellerprinzip für gewöhnlich zugunsten des Mieters aus. Heißt: Als Mieter müssen Sie oft keine Maklerprovision zahlen. Es sei denn, Sie haben selbst einen Immobilienmakler mit der Suche nach einem passenden Objekt beauftragt. Dann müssen Sie für die damit einhergehenden Kosten aufkommen – jedoch nur, wenn die Immobiliensuche erfolgreich war.
Die Maklerprovision fällt immer in einen überschaubaren Rahmen und lässt sich von vornherein transparent kalkulieren. Demnach kann es sich durchaus lohnen, einen Makler zu engagieren. Schließlich übernimmt dieser sowohl bei Immobilienverkäufen als auch bei Kauf- und Vermietungssachen zahlreiche Aufgaben. In der Region Jena sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf und gemeinsam besprechen wir, wie wir Ihre Immobilienträume wahrmachen können. Wir freuen uns auf Sie!
Johannes König
Lara König